Steuerwissen

Eigenmietwert – warum er versteuert werden muss

Liegenschaften, welche nicht vermietet werden, führen zur Aufrechnung eines Einkommens. Dieser so genannte Eigenmietwert ist steuerbar und führt regelmässig zu Rückfragen.

Ausnahme: Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist ein relevanter Eigengebrauch dann nicht gegeben, wenn das Objekt leer steht, weil es nicht vermietet werden kann. Oder es soll verkauft werden, aber trotz ernsthafter Bemühungen findet sich kein Käufer. In diesen Fällen kann der Eigenmietwert reduziert oder sogar auf Null herabgesetzt werden.

Gegenausnahme: Eigengebrauch ist jedoch selbst dann anzunehmen, wenn der Eigentümer das Haus zwar nicht tatsächlich bewohnt, sich aber das Recht hierzu vorbehält, ohne es auszuüben; auch in einem solchen Fall hat er die Liegenschaft inne, weil er sie jederzeit beziehen kann.

Übrigens müssen auch im Ausland gelegene Liegenschaften in der Schweiz deklariert werden.