Wer seine Wohnung oder ein Zimmer Gästen gegen Bezahlung zur Verfügung stellt, hat Abgaben und Steuern zu bezahlen.
Kurtaxe
Ob Eigentumswohnung oder Mietwohnung: Wer Übernachtungen anbietet, muss der Gemeinde Übernachtungsabgaben entrichten. Jede Gemeinde handhabt die sogenannten Kurtaxen unterschiedlich.
Eigentumswohnung und Haus im Eigentum
Wer seine Eigentumswohnung bzw. sein Eigenheim zur Verfügung stellt, hat neben dem (reduzierten) Eigenmietwert auch den erzielten Ertrag zu deklarieren.
Mietwohnung
Wer seine Mietwohnung zur Verfügung stellt und dabei einen Gewinn erzielt, weil die erhaltene Entschädigung höher ist als die eigenen Kosten (eigener Mietzins, Stromkosten etc.), muss ebenfalls den erzielten Nettogewinn in der Steuererklärung als «weitere steuerbare Einkünfte» aufführen.
Selbständige Erwerbstätigkeit
Werden hoteltypische Zusatzleistungen erbracht oder mehrere Wohnungen gleichzeitig vermietet, handelt es sich beim erzielten Gewinn um Einkommen aus einer selbstständigen (Neben-) Erwerbstätigkeit. Der Gewinn ist in der privaten Steuererklärung zu deklarieren (Rubrik: selbständige Erwerbstätigkeit) und darauf sind Einkommenssteuern geschuldet. Zudem sind auf dem Gewinn AHV-Beiträge geschuldet.
Steuertipp
Die Vermietung der eigenen Wohnung oder einzelner Räume kann negative Steuerfolgen nachsichziehen. Um Probleme mit dem Steueramt zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit uns aufzunehmen. Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.