Steuerwissen

Photovoltaikanlage – Besteuerung

Bisher haben Steuerverwaltungen Solaranlagen auf Dächern als Bestandteil der Liegenschaft angesehen und als unbewegliches Vermögen besteuert.

Das Bundesgericht hat am 16. September 2019 entschieden, dass solche Anlagen (Aufdachanlagen) kein Bestand der Liegenschaft sind und deshalb den amtlichen Wert einer Liegenschaft nicht erhöhen. Es bestätigte dabei die Auffassung des kantonalen Verwaltungsgerichts.

Gute Nachrichten für Liegenschaftsbesitzer, welche in Solaranlagen investieren!