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Vergütungs- und Verzugszinssätze ab 2024

Die Steuerverwaltungen passen die Verzinsung von Steuerbeträgen an.

Bei den Bundessteuern wird der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen ab 2024 auf neu 1,25 Prozent angesetzt. Bei Verzug und für Rückerstattungen gilt ein Zinssatz von 4,75 Prozent.

Bei den Kantonssteuern regelt jeder Kanton die Verzinsung individuell. Der Steuerbutler geht davon aus, dass die Kantone die Zinssätze in ähnlicher Höhe wie der Bund festlegen werden.

Es lohnt sich also wieder, Steuern frühzeitig zu bezahlen, da die Spargelder auf Bankkonten nach wie vor tiefer verzinst werden.