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Fragen und Antworten zur Steuererklärung

Wo erhalte ich das Steuererklärungsformular?

Steuererklärungsformulare können Sie beim Steueramt der Wohngemeinde bestellen.

Was kostet das Ausfüllen einer Steuererklärung?

Die Kosten für das Ausfüllen der Steuererklärung hängen davon ab, wie komplex die Einkommensverhältnisse und die Vermögensverhältnisse sind. Bei Steuerbutler kostet eine Steuererklärung CHF 140.- (inklusive Mehrwertsteuer). Zuschläge werden erhoben bei umfangreichen Finanzanlagen und Bankkonten oder bei Liegenschaften.

Wie schnell wird meine Steuererklärung bearbeitet?

Wir berücksichtigen Ihre Fristen und bearbeiten Ihre Steuererklärung so rasch als möglich. Sie können uns dabei unterstützen, indem Sie uns Ihre Unterlagen und ergänzenden Informationen vollständig übermitteln.

Haben Sie Tipps, wie ich Steuern sparen kann?

Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) gehören zu den effektivsten und einfachsten Mitteln der Steueroptimierung in der Schweiz. Der eingezahlte Betrag kann direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden – bis zu einem jährlich festgelegten Maximalbetrag. Der Steuervorteil hängt vom Einkommen und Wohnsitzkanton ab, beträgt aber schnell 20-30 Prozent des einbezahlten Betrags. Viele Steuerpflichtige verschenken Geld, weil sie wichtige Abzüge vergessen oder nicht richtig angeben. Dazu zählen beispielsweise Berufsauslagen (Fahrkosten, Verpflegung, Arbeitskleidung), Prämien für Kranken- und Lebensversicherungen, Weiterbildungskosten, Spenden sowie Unterhaltsbeiträge. Besonders bei Veränderungen im Leben – etwa nach einer Heirat, Geburt eines Kindes oder beim Jobwechsel – sollten alle relevanten Abzugsmöglichkeiten nochmals geprüft werden. Tipp: Belege konsequent sammeln und laufend zu den Steuerakten legen. Wer Eigentum besitzt, kann die Unterhaltskosten für seine Liegenschaft steuerlich geltend machen – insbesondere werterhaltende Investitionen wie Malerarbeiten, Heizungssanierung oder Reparaturen. Wichtig ist, dass diese Ausgaben im richtigen Steuerjahr deklariert werden. Grössere Renovationen lassen sich unter Umständen auch auf mehrere Jahre verteilen. Die Abschaffung des Eigenmietwerts und der entsprechenden Abzüge werden voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.